MarkenG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 129a MarkenGGeltungsbereichGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen · Teil 7, Abschnitt 2§ 130 Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für geografische Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411.§ 130