BPatG, 25 W (pat) 44/15Beschluss v. 2016-04-14 · § 70 Abs 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "DZX DEUTSCHER ZWEITMARKTINDEX" - zur Wirksamkeit eines Beschlusses der Markenabteilung - Erfordernis der Unterschrift von den drei am Zustandekommen der Entscheidung beteiligten Mitgliedern der Markenabteilung - Unwirksamkeit des Beschlusses - Rückzahlung der Beschwerdegebühr
BPatG, 24 W (pat) 16/15Beschluss v. 2016-04-14 · § 70 Abs 3 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "programics. (Wort-Bild-Marke)" – Einreichung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für alle denkbaren Waren und Dienstleistungen – fehlende Bestimmtheit – Einreichung eines bestimmten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Beschwerdeeinlegung – Aufhebung der Beschlüsse der Markenstelle – Zurückverweisung an das DPMA zur Entscheidung
BPatG, 28 W (pat) 525/13Beschluss v. 2016-02-05 · § 70 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – fehlende eindeutige Erkennbarkeit der Person des Markenanmelders – Unzulässigkeit der Beschwerde – GmbH als Markenanmelderin, die bereits vor dem Anmeldungszeitpunkt wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde – keine Rechtsfähigkeit – keine Beteiligtenfähigkeit – Anforderungen an die Markeninhaberschaft sind nicht erfüllt
BPatG, 28 W (pat) 526/13Beschluss v. 2016-02-05 · § 70 Abs 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – fehlende eindeutige Erkennbarkeit der Person des Markenanmelders – Unzulässigkeit der Beschwerde – GmbH als Markenanmelderin, die bereits vor dem Anmeldungszeitpunkt wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde – keine Rechtsfähigkeit – keine Beteiligtenfähigkeit – Anforderungen an die Markeninhaberschaft sind nicht erfüllt
BPatG, 28 W (pat) 524/13Beschluss v. 2016-02-05 · § 70 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – fehlende eindeutige Erkennbarkeit der Person des Markenanmelders – Unzulässigkeit der Beschwerde – GmbH als Markenanmelderin, die bereits vor dem Anmeldungszeitpunkt wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde – keine Rechtsfähigkeit – keine Beteiligtenfähigkeit – Anforderungen an die Markeninhaberschaft sind nicht erfüllt