BPatG, 29 W (pat) 25/17Beschluss v. 2025-06-04 · § 72 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren - Farbmarke ROT - unzulässige Ablehnungsanträge - zur Partei-/Prozessfähigkeit bzw. zur wirksamen anwaltlichen Vertretung der Beschwerdegegnerin - keine Markenfähigkeit aufgrund fehlender Bestimmtheit
BGH, I ZB 63/23Beschluss v. 2024-09-26 · § 72 MarkenG
Rechtsbeschwerdeverfahren bei Zurückweisung einer Markenanmeldung: Ablehnung des gesamten Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung des Terminverlegungsantrags
BPatG, 27 W (pat) 28/16Beschluss v. 2018-05-09 · § 72 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "LEZZO (Wort-Bild-Marke)/LEZZO" – Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit – deutlich erkennbarer Hinweis auf die Möglichkeit des Bestreitens der Benutzung – objektiver Grund für Zweifel an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters
BPatG, 29 W (pat) 7/15Beschluss v. 2017-05-03 · § 72 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Karriere-Jura" – Ablehnungsgesuch – Kollektiv- bzw. Globalablehnung – pauschaler Vorwurf eigener wirtschaftlicher Interessen - Zurückweisung - zur Vertretungsvollmacht – Bezugnahme auf eine in den beigezogenen Akten des DPMA vorliegende Vollmacht – Veränderung der gesetzlichen Vertretung einer Partei – kein Erlöschen der Vollmacht - zum aufgrund jahrelanger Benutzung entstandenen Vertrauen am Fortbestand der Markeneintragung innerhalb der Zehnjahresfrist - Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
BPatG, 27 W (pat) 29/15Beschluss v. 2016-04-28 · § 72 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "Limbic touch/LIMBIC (Unionsmarke)" – Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit – vom Berichterstatter geäußerte Beurteilung des angegriffenen Beschlusses als "überzeugend" - vorläufige rechtliche Würdigung – Notwendigkeit zu weiterem Sach- und Rechtsvortrag - angemessene Förderung der Beschwerde und der Verfahrensbeschleunigung – Übersendung der dienstlichen Stellungnahme durch den Berichterstatter selbst - vorgebrachten Gründe rechtfertigen die Besorgnis der Befangenheit des Berichterstatters nicht