BGH, I ZB 56/11Beschluss v. 2011-11-30 · § 82 Abs 3 MarkenG
Verfahren in Markenangelegenheiten: Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die Akteneinsicht Dritter; Erforderlichkeit der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses - Schokoladenstäbchen
BGH, I ZB 18/08Beschluss v. 2010-02-25 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren: Anwendung der Verspätungsvorschriften der Zivilprozessordnung; Vorbereitung der mündlichen Verhandlung durch Schriftsätze nur bei richterlicher Anordnung - Malteserkreuz III
BPatG, 29 W (pat) 25/17Beschluss v. 2025-06-04 · § 82 Abs 2 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren - Farbmarke ROT - unzulässige Ablehnungsanträge - zur Partei-/Prozessfähigkeit bzw. zur wirksamen anwaltlichen Vertretung der Beschwerdegegnerin - keine Markenfähigkeit aufgrund fehlender Bestimmtheit
BPatG, 25 W (pat) 19/15Beschluss v. 2017-01-10 · § 82 Abs 1 S 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "Cevita/CêlaVita (IR-Marke)/CÊLAVITA (IR-Marke)" – gebührenrechtliche Behandlung gemeinschaftlicher Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts im patentamtlichen bzw. -gerichtlichen Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren – Behandlung als ein "Antragsteller" - zur Zahlung der Beschwerdegebühr durch Überweisung – Fiktion der Nichteinlegung bei verspäteter Zahlung der Beschwerdegebühr - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr(en) – zur funktionellen Zuständigkeit der Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag – zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Feststellung, dass die Erinnerung wegen nicht ausreichender Gebührenzahlung als nicht eingelegt gilt
BPatG, 27 W (pat) 570/13Beschluss v. 2014-03-11 · § 82 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung - "Sofortüberweisung" - Sofortüberweisung an eine andere Bank – Gutschrift des Zahlungsbetrages bei einer anderen Bank ist nicht am gleichen Tag zu erwarten – keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Bezahlung der Beschwerdegebühr