BPatG, 25 W (pat) 110/11Beschluss v. 2012-05-31 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren - " MELIFLOR (IR-Marke)" – fehlende Einlegung des Widerspruchs gegen den Antrag auf Schutzentziehung - keine automatische Rechtsfolge der Schutzentziehung – Erforderlichkeit der förmlichen Beschlussfassung durch Markenabteilung – Einlegung der Beschwerde gegen die ausgesprochene Schutzentziehung - Rücknahme des Schutzentziehungsantrags im Beschwerdeverfahren - verfahrensbeendende Wirkung - Wirkungslosigkeit der ausgesprochenen Schutzentziehung – keine Kostenauferlegung zu Lasten des Unterlegenen – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
BPatG, 28 W (pat) 612/11Beschluss v. 2012-05-09 · § 82 Abs 1 S 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Bueno Perro/PERRO (Wort-Bild-Marke)/Perro" – keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr - Organisationsverschulden - Verletzung der Sorgfaltspflicht
BPatG, 24 W (pat) 517/11Beschluss v. 2012-05-08 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "WAXLIGHT" – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt - für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast - eine dem Unterschriftserfordernis entsprechende fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift wird unterstellt - keine Unterscheidungskraft
BPatG, 24 W (pat) 518/11Beschluss v. 2012-05-08 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "WAXLITE" – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt - für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast - eine fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift einschließlich der Einzugsermächtigung wird unterstellt - keine Unterscheidungskraft
BPatG, 26 W (pat) 76/11Beschluss v. 2012-04-04 · § 82 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Erinnerung" – Verzögerungen der Briefbeförderung dürfen Bürgern nicht als Verschulden angerechnet werden – Vertrauen in die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten – Vertreter bzw. Anmelder war ohne Verschulden gehindert, die Frist einzuhalten - Glaubhaftmachung in der Beschwerdeinstanz durch eidesstattliche Versicherung – Wiedereinsetzung – Zurückverweisung an das DPMA