BPatG, 29 W (pat) 86/10Beschluss v. 2010-09-27 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – zum Ausspruch der Wirkungslosigkeit der Amtsbeschlüsse nach Widerspruchsrücknahme im Beschwerdeverfahren - Ausspruch erfolgt auf Antrag - Rechtschutzinteresse besteht – Zulassung der Rechtsbeschwerde
BPatG, 25 W (pat) 161/09Beschluss v. 2010-08-19 · § 82 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "DAPUR/KAPUR" – Erhebung der Einrede der Nichtbenutzung im Beschwerdeverfahren – fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung - Zurückweisung des Widerspruchs
BPatG, 30 W (pat) 91/09Beschluss v. 2010-08-12 · § 82 Abs 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "Antrag auf Ausspruch der Wirkungslosigkeit des Amtsbeschlusses nach Widerspruchsrücknahme im Beschwerdeverfahren" – Beschluss der Markenstelle wies Widersprüche zurück – kein falscher Rechtsschein – Unzulässigkeit des Antrags
BPatG, 33 W (pat) 44/09Beschluss v. 2010-08-10 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – isolierte Kostenbeschwerde - "Z.plus/Plus (Wort-Bild-Marke)" – Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundespatentgericht – Kostenauferlegung aus Gründen der Billigkeit zu Lasten eines Beteiligten bedarf besonderer Umstände – zum schuldhaften Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht – keine pauschale Entscheidung über eine Kostenauferlegung – Würdigung sämtlicher Umstände bei isolierter Kostenbeschwerde - in der Hauptsache obsiegender Beteiligter unterliegt mit der isolierten Kostenbeschwerde: Kostenauferlegung kann unbillig sein, so dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat – bei erfolgreicher isolierter Kostenbeschwerde kann die Rückzahlung der Beschwerdegebühr gerechtfertigt sein
BPatG, 33 W (pat) 43/09Beschluss v. 2010-08-10 · § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – isolierte Kostenbeschwerde - "REISE plus (Wort-Bild-Marke)/Plus (Wort-Bild-Marke)" – Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem Bundespatentgericht – Kostenauferlegung aus Gründen der Billigkeit zu Lasten eines Beteiligten bedarf besonderer Umstände – zum schuldhaften Verstoß gegen die prozessuale Sorgfaltspflicht – keine pauschale Entscheidung über eine Kostenauferlegung – Würdigung sämtlicher Umstände bei isolierter Kostenbeschwerde - in der Hauptsache obsiegender Beteiligter unterliegt mit der isolierten Kostenbeschwerde: Kostenauferlegung kann unbillig sein, so dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu tragen hat – bei erfolgreicher isolierter Kostenbeschwerde kann die Rückzahlung der Beschwerdegebühr gerechtfertigt sein