MBPolVDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 49 MBPolVDVDVZeitpunktVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2§ 50 Die Laufbahnprüfung findet am Ende des Laufbahnlehrgangs statt.§ 50