MBPolVDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 50 MBPolVDVDVPrüfungsamtVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 2 § 49§ 51 Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt zuständig.