Gesetze
Gesetz wird geladen …
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen
ein abgeschlossenes, in der Regel künstlerisches oder musikwissenschaftliches oder theaterwissenschaftliches Hochschulstudium und
pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird.
Soweit der Schwerpunkt der Tätigkeit einer Professorin oder eines Professors auf künstlerischem Gebiet liegt, sind zusätzliche Einstellungsvoraussetzungen
eine besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit im betreffenden Fach und
zusätzliche künstlerische Leistungen, die in der künstlerischen Praxis erbracht sein sollen.
Soweit der Schwerpunkt der Tätigkeit einer Professorin oder eines Professors auf musiktheoretischem Gebiet liegt, sind zusätzliche Einstellungsvoraussetzungen
eine besondere Befähigung zu musiktheoretischer Arbeit, die durch Publikationen nachgewiesen wird, und
darüber hinaus die Befähigung, musiktheoretisches und künstlerisches Studium interdisziplinär zu verbinden.
Soweit der Schwerpunkt der Tätigkeit einer Professorin oder eines Professors auf musikwissenschaftlichem Gebiet liegt, sind zusätzliche Einstellungsvoraussetzungen
eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine besonders qualifizierte Promotion nachgewiesen wird, und
darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle eine besondere Befähigung zu künstlerischer oder wissenschaftlicher Arbeit.
Soweit es der Eigenart des Fachs und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 eingestellt werden, wer neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen
hervorragende fachbezogene Leistungen in der künstlerischen Praxis oder wissenschaftlichen Arbeit erbracht hat und
eine pädagogische Eignung nachweist.