Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aufgrund der Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, verleiht die Hochschule für Musik Saar einen Diplom-, Bachelor- oder Mastergrad mit Angabe der Fachrichtung. Ein Masterabschluss kann nur erworben werden, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt. Hochschulgrade nach Satz 1 können, mit Ausnahme des Bachelorgrades, auch nach dem Abschluss eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums im Sinne von § 54 Absatz 2 verliehen werden. Das Nähere regelt eine Ordnung, die der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur bedarf.
Aufgrund der Promotion verleiht die Hochschule den Doktorgrad. Das Nähere regelt die Promotionsordnung, die der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur bedarf.
Aufgrund einer Vereinbarung mit einer ausländischen Hochschule kann die Hochschule für Musik Saar für den berufsqualifizierenden Abschluss eines Studiums andere als die in Absatz 1 genannten Grade verleihen. Die Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur. Ein Hochschulgrad nach Satz 1 kann auch zusätzlich zu einem der in Absatz 1 genannten Grade verliehen werden, wenn Die Form der Verleihung muss kenntlich machen, dass es sich nicht um Grade handelt, die als Abschlüsse zweier selbständiger Studiengänge erworben wurden.
mit der ausländischen Hochschule ein fester Studienplan vereinbart ist,
beide Hochschulen einen wesentlichen Teil des Studiengangs durchführen,
das Prüfungsverfahren abgestimmt ist und
die Studien- und Prüfungsanforderungen den Anforderungen für den Erwerb eines Grades nach Absatz 1 entsprechen.
Den Abschlusszeugnissen und den Urkunden über die Verleihung der akademischen Grade sind eine englischsprachige und - im Rahmen der Möglichkeiten - eine französisch-sprachige Übersetzung und eine Übersicht über die Inhalte des absolvierten Studiengangs (Diploma-Supplement) beizufügen.
Studierende, welche die Hochschule ohne Studienabschluss verlassen, erhalten auf Antrag eine zusammenfassende Bescheinigung über die insgesamt erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.