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Die Hochschule für Musik Saar bildet eine Zulassungskonferenz. Ihre Mitglieder sind die Rektorin oder der Rektor, die Prorektorin oder der Prorektor, die Dekaninnen oder Dekane sowie die Prodekaninnen oder Prodekane.
Die Zulassungskonferenz entscheidet über die Zulassung zum Studium nach der Eignungsprüfung.
Die Zulassungskonferenz stellt im Vorfeld der Eignungsprüfungen die Anzahl der freien Studienplätze im jeweiligen Hauptfach und die Anzahl der höchstens aufzunehmenden Studienbewerberinnen und Studienbewerber (§ 72 des Musikhochschulgesetzes) in den einzelnen Studiengängen fest und legt diese dem Senat der Hochschule zur Entscheidung vor.
Die Zulassungskonferenz sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Eignungsprüfungen. Sie entscheidet über die Zulassung zur Eignungsprüfung, stellt das Prüfungsergebnis fest und erlässt Bescheide über die Ergebnisse der Eignungsprüfung und die Zulassung zum Studium. Sie ist für die Entscheidung über die Anerkennung bereits abgelegter Prüfungen oder Prüfungsteile zuständig. Sie ist weiterhin zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen im Eignungsprüfungsverfahren getroffene Entscheidungen.
Die Rektorin oder der Rektor führt den Vorsitz in der Zulassungskonferenz. Die Zulassungskonferenz ist beschlussfähig, wenn die Rektorin oder der Rektor oder die Prorektorin oder der Prorektor und mindestens vier weitere Mitglieder anwesend sind. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Rektorin oder der Rektor kann diese Aufgaben ganz oder teilweise der Prorektorin oder dem Prorektor übertragen.