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Die Hochschule für Musik Saar bildet eine Zulassungskonferenz. Ihre Mitglieder sind die Rektorin oder der Rektor, die Prorektorinnen oder Prorektoren, die Dekaninnen und Dekane sowie die Prodekaninnen und Prodekane.
Die Zulassungskonferenz entscheidet nach der Eignungsprüfung über die Zulassung zum Studium.
Die Zulassungskonferenz stellt im Vorfeld der Eignungsprüfungen die Anzahl der freien Studienplätze im jeweiligen Hauptfach und die Anzahl der höchstens aufzunehmenden Studienbewerberinnen und Studienbewerber (§ 72 des Musikhochschulgesetzes) in den einzelnen Studiengängen fest und legt diese dem Senat der Hochschule zur Entscheidung vor.
Die Zulassungskonferenz achtet darauf, dass die Bestimmungen der Eignungsprüfungsverordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Eignungsprüfungen. Sie entscheidet über die Zulassung zur Eignungsprüfung, stellt das Prüfungsergebnis fest und erlässt Bescheide über die Ergebnisse der Eignungsprüfung und die Zulassung zum Studium. Sie ist für die Entscheidung über die Anerkennung bereits abgelegter Prüfungen oder Prüfungsteile zuständig. Sie ist weiterhin zuständig für die Entscheidungen über Widersprüche gegen im Eignungsprüfungsverfahren getroffene Entscheidungen.
Die Rektorin oder der Rektor führt den Vorsitz in der Zulassungskonferenz. Sie oder er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise der Prorektorin oder dem Prorektor übertragen. Die Zulassungskonferenz ist beschlussfähig, wenn Rektorin oder Rektor oder Prorektorin oder Prorektor und mindestens vier weitere Mitglieder anwesend sind. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.