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Die Vorbereitung und Durchführung der Eignungsprüfung an der Hochschule der Bildenden Künste Saar obliegt dem Prüfungsausschuss Lehramt Bildende Kunst. Zur Mitarbeit sind alle Lehrenden der Hochschule der Bildenden Künste Saar verpflichtet. Dem Ausschuss gehören mindestens drei Lehrende an, von denen mindestens zwei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sein müssen.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat für die Dauer eines Studienjahres ernannt. Für jedes Mitglied soll eine Vertreterin oder ein Vertreter ernannt werden.
Der Prüfungsausschuss berät und beschließt in nicht öffentlicher Sitzung. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben gleiches Stimmrecht. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltungen, geheime Abstimmungen und Stimmrechtsübertragungen sind nicht zulässig.
Der Ausschuss wählt aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die oder der die Geschäfte und Verhandlungen leitet.
Der Prüfungsausschuss stellt die Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers fest und entscheidet nach der Eignungsprüfung über die Zulassung zum Studium des Quereinstiegsmaster Lehramt Kunst (Master of Education) an der Hochschule der Bildenden Künste Saar.