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Die Eignungsprüfung dient dem Nachweis der Eignung für die in § 2 Absatz 2 genannten Studiengänge an der Hochschule für Musik Saar und der Hochschule der Bildenden Künste Saar.
Die Eignungsprüfung für den Quereinstiegsmaster Lehramt Musik (Master of Education) an der Hochschule für Musik Saar besteht aus künstlerischen, künstlerisch-pädagogischen und theoretischen Prüfungsleistungen. Das Nähere regelt die Anlage zu dieser Verordnung.
Die Eignungsprüfung für den Quereinstiegsmaster Lehramt Bildende Kunst (Master of Education) an der Hochschule der Bildenden Künste Saar gliedert sich in die Vorauswahl und eine mündliche Prüfung. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt ca. 20 Minuten. Das Nähere regelt § 11 Absatz 2.