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Der Studiengang Quereinstiegsmaster Lehramt Musik beginnt an der Hochschule für Musik Saar zum Wintersemester. Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag. Der Antrag muss bis zum 14. März für das im Oktober des gleichen Jahres beginnende Wintersemester bei der Hochschule für Musik Saar mit sämtlichen nach Absatz 3 erforderlichen Unterlagen eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Der Studiengang Quereinstiegsmaster Lehramt Bildende Kunst beginnt an der Hochschule der Bildenden Künste Saar zum Wintersemester. Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag. Der Antrag muss bis zum 31. Mai mit sämtlichen gemäß Absätze 3 und 4 erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule der Bildenden Künste Saar eingegangen sein muss (Ausschlussfrist). Die Bewerbung gilt nur für die Vergabe der Studienplätze des Studiengangs Quereinstiegsmaster Lehramt Bildende Kunst. Die Frist nach Satz 3 kann für das Wintersemester 2025/2026 verlängert werden. Die Verlängerung ist entsprechend bekannt zu machen.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Zeugnis über die Schulbildung, die zum Hochschulzugang geführt hat, in beglaubigter Kopie,
das Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in beglaubigter Kopie oder - wenn dieses noch nicht vorliegt - eine Bescheinigung über die bislang erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote,
Lebenslauf,
Nachweise über zusätzliche Qualifikationen (beispielsweise Berufserfahrung, Veröffentlichungen, Praktika),
von Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 3 Absatz 9 Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (DSH-2/C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) oder äquivalent).
Der Bewerbung an der Hochschule der Bildenden Künste Saar sind zusätzlich zu den Unterlagen nach Absatz 3 ein Motivationsschreiben, aussagekräftige künstlerische und/oder gestalterische und wissenschaftliche Arbeitsproben (Portfolio) beizufügen. Die Bewerberin oder der Bewerber hat schriftlich zu versichern, dass diese Arbeitsproben von ihr oder ihm selbst angefertigt wurden. Sofern die Arbeitsproben elektronisch übermittelt werden können, kann die Versicherung auch elektronisch abgegeben werden.
Bewerbungen, die nicht vollständig oder nicht form- oder fristgerecht eingehen, sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der jeweiligen Hochschule und werden nach drei Monaten vernichtet.
Die Hochschule der Bildenden Künste Saar übernimmt für die eingereichten Arbeiten gemäß Absatz 4 keine Haftung. Sie hält die Arbeiten drei Monate nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Abholung durch den Bewerber oder die Bewerberin bereit. Nach Ablauf dieser Frist können die Arbeiten vernichtet werden.