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Die Schulaufsichtsbehörde[2] bestimmt die Aufgaben der schriftlichen Prüfung. Die Aufgaben entsprechen in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik denjenigen der Abschlussprüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses an Gemeinschaftsschulen.
Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt für das Fach Erdkunde Fachlehrkräfte Aufgabenvorschläge zu erarbeiten. Die Aufgaben beziehen sich auf die genehmigten Themenpläne. Die Aufgabenvorschläge sind mit Angabe der zu benutzenden Hilfsmittel und der Lösungen sowie von Korrekturhinweisen und Bewertungsmaßstäben einzureichen.
Die Prüfungsvorschläge sind dem zuständigen Referenten beziehungsweise der zuständigen Referentin bei der Schulaufsichtsbehörde [2] persönlich auszuhändigen.