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Die Vertreterversammlung besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und den Ersatzmitgliedern des Verwaltungsrats.
Die Vertreterversammlung beschließt über Änderungen der Satzung. Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung wird von der Präsidentin oder vom Präsidenten mindestens einmal jährlich einberufen. Ein Drittel der Mitglieder der Vertreterversammlung kann jederzeit die Einberufung verlangen.
Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Der Vorstand sowie ein Drittel der Mitglieder der Vertreterversammlung können jederzeit die…
Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Der Vorstand sowie ein Drittel der Mitglieder der Vertreterversammlung können jederzeit die…
Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Der Vorstand sowie ein Drittel der Mitglieder der Vertreterversammlung können jederzeit die…
Die Vertreterversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Der Vorstand sowie die Hälfte der Mitglieder der Vertreterversammlung können die Einberufung…
Die Vertreterversammlung besteht aus sachkundigen Mitgliedern, die in ihrer einen Hälfte von den Hochschulen und den Kommunen des Einzugsgebiets und in ihrer…
Die Vertreterversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreterinnen/Vertreter, soweit in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.