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Das große Landessiegel zeigt in der Mitte das Landeswappen, umgeben von zwei kreisförmigen Randleisten, zwischen denen die Beschriftung in großen Antiqua-Buchstaben angebracht ist. Es wird nur als Prägesiegel verwendet (Muster 2).
Das große Landessiegel verwenden die in § 2 Abs. 1 unter a) bis d) aufgeführten wappenführenden Stellen bei feierlichen Beurkundungen.
Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Urkunde trägt das große Landessiegel.
Gemeinden und Gemeindeverbände, die kein eigenes Wappen führen, können als Dienstsiegel das kleine Landessiegel in abgewandelter Form verwenden. Dieses enthält…
Das große Landessiegel hat einen Durchmesser von 60 mm und zeigt das Landeswappen mit einer Umschrift, die die amtliche Bezeichnung der siegelführenden Stelle…
Die Verwendung des Landessiegels als Prägesiegel soll Beurkundungen vorbehalten bleiben, die für die betroffenen Personen eine herausragende persönliche…
Das Recht zur Führung des Landeswappens umfasst die Befugnis, das Landessiegel, das Landeswappen im Briefkopf auf amtlichen Schreiben, auf amtlichen…
Juristische Personen des privaten Rechts, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, dürfen das Landeswappen auf ihrem Briefkopf, auf Druckschriften und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.