Gesetze
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Zuständig für den Vollzug der Verwaltungsakte der Bezirksregierungen nach § 7 des Abgrabungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1979 (GV. NRW. S. 922) in der jeweils geltenden Fassung sind die Kreisordnungsbehörden.
Die Kreisordnungsbehörden sind nach § 3 Absatz 7 Satz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485) in der jeweils geltenden Fassung…
Zuständige Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987…
Die Kreisordnungsbehörden besitzen die in den Absätzen 1 und 2 genannten Befugnisse, soweit in dieser Verordnung oder der Weinrechtsdurchführungsverordnung vom…
Die Kreisordnungsbehörde ist zuständige Behörde
Die Kreisordnungsbehörden sind zuständige Behörden im Sinne
Zuständig für den Vollzug der staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften sind die Ordnungsbehörden der kreisfreien Städte, die örtlichen Ordnungsbehörden der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.