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Ein Fischereischein, der vor dem 1. Juli 2026 erteilt wurde, gilt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit fort. Der Antrag auf Erteilung des neuen Fischereischeins auf Lebenszeit ist vor Ort bei der Gemeinde zu stellen, in der die antragstellende Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz im Land Nordrhein-Westfalen, ist die Behörde der Gemeinde zuständig, in der sie die Fischerei ausüben will. Satz 2 und 3 gelten nicht für den Fischereischein mit Begleitung.
Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch im Geltungsbereich dieses Gesetzes, soweit die Inhaberin oder…
Der Fischereischein erhält seine Gültigkeit nach Abführung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe und Ausstellung des Nachweises über deren Entrichtung für
Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf…
volljährige Personen, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen. Die Geltungsdauer dieses…
Der Fischereischein ist nach einem von der Fischereibehörde bestimmten Muster zu erteilen.
Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigte oder -berechtigter oder Fischereipächterin oder -pächter ist, die Fischerei ausübt, muss unabhängig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.