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Der Verband stellt jährlich eine Haushaltssatzung auf, die der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf und dem Landtag zur Kenntnis vorzulegen ist. Innerhalb der Haushaltssatzung handelt der Landesverband selbständig.
Die Umlage ist für jedes Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung neu festzusetzen. Die Festsetzung der Umlage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Die Verbandsversammlung tritt wenigstens einmal im Jahr, und zwar zur Beschlußfassung über die Haushaltssatzung sowie über den Jahresabschluss und die…
Die Verbandsumlage ist für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen. Die Festsetzung des Umlagesatzes bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung…
Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Der Verband verwaltet sich selbst. Er gibt sich eine Satzung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.