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Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist als Wahlleiter der Vorsitzende der in § 3 benannten Kollegialgremien zuständig. Sind alle Angehörigen einer Gruppe einer Ausbildungsstätte wahlberechtigt, ist der Leiter der Ausbildungsstätte Wahlleiter.
Der Wahlleiter kann für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen wahlberechtigte Mitglieder der jeweiligen Gruppe als Wahlhelfer heranziehen.
Der Wahlvorstand führt die Wahl des Personalrats durch. Er kann wahlberechtigte Beschäftigte als Wahlhelfer zur Durchführung der Wahlhandlung und zur Auszählung…
Der Landeswahlleiter und sein Stellvertreter werden von der Landesregierung ernannt. Der Landeswahlleiter ist für die ordnungsmäßige Vorbereitung und…
Der Kreiswahlleiter ist unbeschadet der allgemeinen Verantwortung des Landeswahlleiters für die ordnungsmäßige Vorbereitung und Durchführung der Wahl im…
Der Wahlvorstand bereitet die Wahl vor und führt sie durch. Er kann Beschäftigte der Dienststelle, im Schulbereich Beschäftigte der jeweiligen Schulform, als…
Für jeden Wahlbezirk ernennt die Wahlleitung einen oder, bei Bedarf, mehrere Wahlvorstände.
Die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter stellt dem Wahlvorstand bei Bedarf die erforderlichen Hilfskräfte zur Verfügung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.