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Den Mitgliedern der Landesregierung werden für die infolge ihrer Ernennung oder Entlassung erforderlich werdenden Umzüge Entschädigungen gewährt.
Bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Landesregierung erhalten sie Tagegelder und Entschädigungen für Reisekosten.
Über die Voraussetzungen und die Höhe der Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten werden weitere Bestimmungen gemeinsam von dem für Inneres zuständigen Ministerium und dem Finanzministerium im Wege der Rechtsverordnung erlassen.
Die Mitglieder der Landesregierung erhalten für Umzüge, die infolge ihrer Ernennung erforderlich werden, eine Umzugskostenentschädigung, die sich hinsichtlich…
Den Mitgliedern der Landesregierung werden für die zufolge ihrer Ernennung oder Entlassung erforderlich werdenden Umzüge Entschädigungen gewährt.
Die Mitglieder der Landesregierung erhalten bei amtlicher Tätigkeit außerhalb ihres dienstlichen Wohnsitzes oder tatsächlichen Wohnortes im Inland…
Bei amtlicher Tätigkeit außerhalb des Sitzes der Bundesregierung erhalten sie Tagegelder und Entschädigungen für Reisekosten.
Bei amtlicher Tätigkeit im Ausland erhalten die Mitglieder der Landesregierung Reisekostenvergütung für Auslandsdienstreisen nach den für Beamte jeweils…
Bei amtlicher Tätigkeit im Ausland erhalten die Mitglieder der Landesregierung Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld in entsprechender Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.