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Die beisitzenden Personen erhalten für ihre Tätigkeit in einer Kommission eine Vergütung entsprechend den Regelungen für gerichtliche Sachverständige nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der jeweils geltenden Fassung.
Zeugen erhalten eine Entschädigung und Sachverständige eine Vergütung nach Maßgabe der §§ 3, 5 bis 10, 12 und 19 bis 22 des Justizvergütungs- und…
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Sachverständige und Zeugen, die auf Beschluss der Schiedsstelle hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und…
Zeugen und Sachverständige erhalten Gebühren nach Maßgabe des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 776) in seiner jeweils…
Die ehrenamtlichen Beisitzer und Beisitzerinnen erhalten für ihre Tätigkeit in den Vergabekammern entsprechend den §§ 15 bis 18 des Justizvergütungs- und…
Sachverständige und Zeugen, die auf Beschluss der Schiedsstelle hinzugezogen worden sind, erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.