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Der Träger einer Tageseinrichtung kann die pädagogische Angebotsstruktur und Gruppenbildung nach seiner Konzeption festsetzen.
Die Zahl der Kinder pro Gruppe hat sich an den Vorgaben der Anlage 1 zu orientieren. Eine Überschreitung der in der Anlage 1 genannten Zahl der Kinder pro Gruppe soll nicht mehr als zwei Kinder betragen, die zur Betreuung erforderlichen Personalkraftstunden sollen vorgehalten werden. Eine zusätzliche Überschreitung ist in Ausnahmefällen für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen um weitere zwei Kinder in den Gruppenformen I und III zulässig. Auch wenn in einer Einrichtung Gruppen gebildet werden, die sich aus verschiedenen oder aus Anteilen der Gruppenformen nach der Anlage 1 zusammensetzen, hat der Träger die Anzahl der in einer Gruppe betreuten Kinder so festzulegen, dass jedes entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung gefördert werden kann.
Werden in einer Einrichtung auch Kinder mit oder mit drohenden Behinderungen betreut, so ist der besondere Bedarf für die gemeinsame Förderung von Kindern mit oder mit drohenden und ohne Behinderungen bei der Personalbemessung oder der Festlegung der Gruppengröße zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wird entschieden, welche der in der Anlage 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Gruppenformen und Betreuungszeiten können kombiniert werden. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass ein bedarfsentsprechendes Angebot gemäß § 4 auch für die Kinder zur Verfügung steht, deren Eltern von einem Elternbeitrag befreit sind.
Bei der Zuordnung der Kinder zu den Gruppenformen ist für das gesamte Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen, das die Kinder bis zum Ablauf des 31. Oktober des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben werden.
Wird in der Tageseinrichtung Mittagessen angeboten, so ist jedenfalls jedem Kind mit einer wöchentlichen Betreuungszeit ab 35 Stunden grundsätzlich die Teilnahme zu ermöglichen.
Der Träger hat das pädagogische Angebot so zu gestalten, dass grundsätzlich alle Kinder unabhängig von der wöchentlichen Betreuungszeit an besonderen Angeboten zu ausgewählten Anlässen, beispielsweise zur Förderung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und pädagogischem Personal oder in Zusammenhang mit dem Übergang in die Grundschule, Festen und Veranstaltungen teilnehmen können.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Das Angebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten…
Grundlage für die angebotenen Betreuungszeiten ist die örtliche Jugendhilfeplanung gemäß § 4. In der Regel ist eine durchgehende Betreuung über Mittag…
Bei der Konzeptionierung und Inanspruchnahme der flexiblen Angebotsformen ist den alters- und entwicklungsbezogenen Bedürfnissen der Kinder nach Kontinuität und…
Liegt der Betreuungsbedarf eines Kindes aus familiären Gründen regelmäßig um mehr als eine Stunde außerhalb der Öffnungszeit der öffentlich geförderten…
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten. Der Träger legt die pädagogische…
Die Tageseinrichtungen und die Kindertagespflege führen die Bildung, Erziehung und Betreuung nach einer eigenen pädagogischen Konzeption durch. Diese Konzeption…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.