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Von den Mitteln für Bildungsinfrastruktur gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 werden 464 000 000 Euro vom Land für Investitionen in Hochschulen und Forschung verwendet. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet das für Wissenschaft und Forschung zuständige Ministerium nach Maßgabe des Landeshaushalts. Für kommunalbezogene Investitionen in Bildungsinfrastruktur werden 1 384 981 333 Euro bereitgestellt.
Von den Mitteln für Infrastruktur gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 stellen die Gemeinden (GV) vorab 170 000 000 Euro für Investitionen in Krankenhäusern zur Verfügung. 825 605 333 Euro werden nach den Kriterien des § 4 Absatz 2 auf die Gemeinden (GV) verteilt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die den Gemeinden und Kreisen nach § 1 Satz 4 zur Verfügung stehenden Sachinvestitionsmittel werden diesen in Höhe von 10 000 000 000 Euro pauschal…
Die Investitionsmittel in Höhe von 8 400 000 000 Euro werden für Sachinvestitionen des Landes in Infrastruktur in folgenden Bereichen und folgender Höhe…
Aus dem Sondervermögen des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität nach Artikel 143h des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen den Ländern…
Von dem verbliebenen Betrag nach Absatz 2 Satz 1 werden den Gemeinden 1 236 823 600 Euro für investive Maßnahmen im Rahmen einer allgemeinen…
Zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Schulbereich sowie kommunaler Investitionsmaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung wird den Gemeinden…
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.