Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Abwicklung wird in einem digitalen Verfahren umgesetzt.
Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach den für das Land beziehungsweise für die Kommunen geltenden Regeln durchzuführen.
Bei der Durchführung sowie nach Fertigstellung von Maßnahmen ist durch die Letztempfänger auf die Förderung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und auf die Förderung aus dem NRW-Plan in geeigneter und öffentlichkeitswirksamer Weise unter Nutzung der Bildwortmarke des Bundes sowie des Landes hinzuweisen. Bei Bauarbeiten hat die Kenntlichmachung zusätzlich durch Bauschilder zu erfolgen. Die Vorgaben in der Gestaltungsleitlinie Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (abrufbar unter https://www.land.nrw/media/37102) in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.
Bei den Förderungen des Landes und bei der Verwaltung von Kultureinrichtungen des Landes ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf möglichst einfache,…
Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.
Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.
Das Verfahren kann auch über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der §§ 71a ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung…
Gegebenenfalls werden, sofern eine objektiv begründete Notwendigkeit besteht, begrenzte Ausnahmeregelungen und Übergangszeiten für einen oder mehr…
Die Maßnahmen, die sich auf die Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung beziehen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.