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Die Abwicklung wirtschaftsbezogener Verwaltungsverfahren über das Portal in sonstigen Fällen richtet sich nach § 8.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Durchführung des Verwaltungsverfahrens in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die durch den Ersten Teil, den Zweiten und Sechsten…
Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist…
Nicht unter Absatz 1 fallende Verwaltungsverfahren können mit Einwilligung des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums von dem Ministerium, in dessen…
Die für die Abwicklung erforderlichen Unterlagen können unter Einhaltung der in §§ 5 und 7 festgelegten Rahmenbedingungen auf das Portal hochgeladen werden.…
Die Abwicklung einer elektronischen Verwaltungsleistung, die der Durchführung unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union, für die dem Bund die…
In den Fällen des § 5 Absatz 1 des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgt die Kommunikation unter den Behörden über das Portal.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.