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Die Einnahmen der Tierseuchenkasse bestehen insbesondere aus
den Beiträgen der Unternehmer, den Gebühren und anderen Entgelten,
dem Ertrag aus den angelegten Mitteln und Rücklagen,
den Erstattungen durch das Land nach § 6 Absatz 2 Satz 3 sowie
den Einnahmen aus kofinanzierten Maßnahmen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8.
Aus den Beiträgen für eine Tierart dürfen nur Ausgaben für die Tiere dieser Tierart gedeckt werden. Dies gilt nicht für Ausgaben, die erstattet werden oder Verwaltungskosten betreffen.
Einnahmen aus Wirtschaftsbetrieben, Wohnheimen und sonstigen Dienstleistungen,
eingehenden Einnahmen
Die Einnahmen der Tierseuchenkasse bestehen aus
Einnahmen im Sinne dieser Verordnung sind die mit einem Vorhaben im Kofinanzierungszeitraum erzielten Erträge aus Verkäufen, Vermietungen, Dienstleistungen und…
Einnahmen bzw. Erträge
Zum Jahreseinkommen gehören auch:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.