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Die Einnahmen der Tierseuchenkasse bestehen aus
den Beiträgen der Tierhalter,
den Gebühren,
dem Ertrag der angelegten Mittel und Rücklagen,
den Erstattungen durch den Freistaat Sachsen nach § 24 Abs. 1,
den sonstigen Einnahmen gemäß § 24 Abs. 2.
Aus den Beiträgen für eine Tierart dürfen nur Ausgaben für die Tiere dieser Tierart gedeckt werden. Dies gilt nicht für Ausgaben, die erstattet werden.
Die Einnahmen der Tierseuchenkasse bestehen aus
Die Einnahmen der Tierseuchenkasse bestehen insbesondere aus
Die Tierseuchenkasse trägt bei der Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes, dieses Gesetzes und der aufgrund des Tiergesundheits- und des Tierseuchengesetzes…
Um die Mittel für ihre Leistungen, ihre Verwaltungskosten und die notwendigen Rücklagen aufzubringen, erhebt die Tierseuchenkasse des Saarlandes Beiträge von…
Die Tierseuchenkasse leistet Entschädigungen für die Tierverluste nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes und nach den Vorschriften dieses Gesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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