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Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur soll sich der Mitwirkung geeigneter Fachkräfte bedienen. Eine wirksame persönliche Überwachung der Arbeiten durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und dessen Weisungsbefugnis muss gewährleistet sein.
Vorgaben für das Beschäftigungsverhältnis dieser Fachkräfte sind durch Rechtsverordnung nach § 19 festzulegen.
Soweit besondere Berufserfahrungen beim Einsatz von Fachkräften erforderlich sind, wird dies durch Rechtsverordnung nach § 19 festgelegt.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist berechtigt, Nachwuchskräfte für den Vermessungsberuf nach den hierfür ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften auszubilden.
Er hat über jede Fachkraft oder auszubildende Person eine Personalakte zu führen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Eine Fachkraft muss beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder bei einer Gesellschaft gemäß § 7a Absatz 1 und 4 vertraglich beschäftigt sein oder kann…
Soweit eine Fachkraft bei einer Gesellschaft gemäß § 7a angestellt ist, genügt die Führung der Personalakte bei einem der beteiligten Öffentlich bestellten…
Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung mit einem staatlich anerkannten Abschluss, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen…
Die Angehörigen der betrieblichen Feuerwehr sind so auszubilden, dass die Anforderungen an die notwendigen Ausbildungsqualifikationen des Anerkennungs-…
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat dafür zu sorgen, dass die für ihn auf Grund dieses Gesetzes geltenden Berufspflichten auch von durch ihn…
durch den gelegentlichen Einsatz von bei unterstützenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren tätigen Fachkräften,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.