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Eine Fachkraft muss beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder bei einer Gesellschaft gemäß § 7a Absatz 1 und 4 vertraglich beschäftigt sein oder kann gemäß § 7a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 eingesetzt werden. Sie darf nicht eingesetzt werden, wenn sie über Satz 1 hinaus bei anderen Stellen beschäftigt ist oder eine selbständige Tätigkeit ausübt und dabei die Berufspflichten gemäß § 3 Absatz 6 ÖbVIG NRW gefährdet werden könnten.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur trägt die Verantwortung dafür, dass Amtshandlungen nur von solchen Fachkräften ausgeführt werden, die über die dem Schwierigkeitsgrad der Arbeiten in vermessungstechnischer und liegenschaftsrechtlicher Hinsicht entsprechende Befähigung und Erfahrung verfügen. Die Befugnis zur Aufnahme der Niederschrift gemäß § 21 Absatz 4 des Vermessungs- und Katastergesetzes, die Beurkundung sowie die amtliche und öffentliche Beglaubigung obliegen allein dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Soweit der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Vermessungsarbeiten einer Fachkraft übertragen hat, die die Bedingungen nach Absatz 2 nicht erfüllt, kann die Aufsichtsbehörde auf seine Kosten eine erforderliche Prüfungsvermessung gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 durchführen sowie diese Berufspflichtverletzung ahnden.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur soll sich der Mitwirkung geeigneter Fachkräfte bedienen. Eine wirksame persönliche Überwachung der Arbeiten durch…
Die im Land Nordrhein-Westfalen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind befugt,…
Vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur eingesetzte Fachkräfte dürfen in seinem Namen Vermessungsunterlagen und Eigentümerangaben beantragen, soweit der…
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure müssen ihre Arbeiten unter Beachtung der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in…
Die oberste Vermessungs- und Katasterbehörde kann Personen, die in einem anderen Land als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter…
Die Berufsbezeichnung „Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin“ oder „Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur“ dürfen nur die von der obersten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.