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Der öffentliche Gesundheitsdienst ist für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz zuständig. Er arbeitet dabei insbesondere bei bekannt werdenden und drohenden Umweltbeeinträchtigungen eng mit den Behörden des Umweltschutzes und der Gefahrenabwehr zusammen.
Die Gesundheitsämter bewerten die Einflüsse der Umwelt auf die menschliche Gesundheit mit dem Ziel, gesundheitsgefährdende Umwelteinwirkungen zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Sie vermitteln Kenntnisse und Verhaltensweisen zur Nutzung förderlicher und Vermeidung schädlicher Umwelteinflüsse.
Die für die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 vorhandenen personenbezogenen und sachbezogenen Daten sind, soweit erforderlich, dem öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung zu stellen. Soweit es für die fachgerechte Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, kann der öffentliche Gesundheitsdienst die Erhebung notwendiger Daten sowie Untersuchungen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Die Erforderlichkeit der Erhebung personenbezogener Daten ist gegenüber den Betroffenen zu begründen. Der öffentliche Gesundheitsdienst kann Ortsbesichtigungen vornehmen.