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Grundlage für die Bemessung der jährlichen Pauschalbeträge nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 702, ber. 2008 S. 157) in der jeweils geltenden Fassung ist der bestandskräftige Bescheid, der durch das für Gesundheit zuständige Ministerium gegenüber dem förderfähigen Krankenhaus über die Gewährung pauschaler Fördermittel zur Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie über die Gewährung einer Baupauschale für das Jahr 2021 erlassen wurde.
Das für Gesundheit zuständige Ministerium ermittelt, wie viel Prozent das förderfähige Krankenhaus im Verhältnis aller förderfähigen Krankenhäuser an dem im Jahr 2021 für die Pauschalförderung bestimmten Haushaltsansatz durch den Förderbescheid nach Absatz 1 zugesprochen wurde. Der so ermittelte Wert entspricht dem Anteil, den das förderfähige Krankenhaus von den jeweils für die jährliche Pauschalförderung bestimmten Haushaltsansätzen beanspruchen kann.
Im Falle des Verlustes der Förderfähigkeit eines Krankenhauses wird der frei werdende Betrag des für die Pauschalförderung bestimmten Haushaltsansatzes auf die übrigen förderberechtigten Krankenhäuser entsprechend des Verhältnisses der ihnen jeweils bewilligten Pauschalbeträge aus dem betreffenden Förderjahr verteilt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Länder fördern die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie kleine bauliche Maßnahmen durch feste jährliche Pauschalbeträge, mit denen das…
Für jedes Krankenhaus wird von der Bewilligungsbehörde ein Förderrahmen festgelegt, der aus Fallwert-, Tageswert- und Budgetbeträgen in entsprechender Anwendung…
Die Krankenhausförderbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium das Nähere zu den…
Das für die Pflegeversicherung zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Höhe der Pauschale nach Absatz 1 Satz 1, das Verfahren zu…
Investitionskosten von Krankenhäusern werden nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und den Vorschriften dieses Abschnitts auf Antrag im Rahmen der zur…
Als pauschaler Aufwendungsersatz für Einrichtungen nach § 30 Abs. 2 Satz 2 MRVG werden vom Land die für die einzelne Einrichtung gem. § 18…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.