Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten erfolgt entsprechend der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz kompetenzorientiert sowie im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung. Sie dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform zwölf Monate, in Teilzeitform höchstens 24 Monate. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die Ausbildungsform (Teilzeit/Vollzeit) wird im Ausbildungsvertrag verbindlich festgelegt. Nachträgliche Änderungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich.
Die Ausbildung in der generalistischen Pflegefachassistenz umfasst mindestens den in der Anlage 1 Buchstabe A aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von mindestens 700 Stunden und die in Anlage 1 Buchstabe B aufgeführte praktische Ausbildung von mindestens 950 Stunden.
Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach Absatz 1 ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 nachzuweisen.
Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit und auf Grundlage der Ausbildungsplanung der Pflegeschule zu gewähren.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in…
Die Ausbildung kann auch in Teilzeit absolviert werden. In diesem Fall soll sie höchstens fünf Jahre dauern.
die praktische Ausbildung mit einem Umfang von 2 500 Stunden gemäß der in Anlage 7 vorgesehenen Stundenverteilung.
Die Ausbildung zur Pflegeassistentin oder zum Pflegeassistenten dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform 23 Monate, in…
Die praktische Ausbildung kann in Teilzeit erfolgen. Dann soll sie insgesamt die Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten. Es muss sichergestellt werden, dass…
Die Ausbildung dauert zwölf Monate und schließt mit einer Prüfung ab. Sie umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht mit mindestens 750 Stunden und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.