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Die oder der Vorsitzende des allgemeinen Prüfungsausschusses kann mit Zustimmung des Prüflings Gäste bei der Prüfung zulassen, die daran ein berechtigtes Interesse haben.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann mit Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Prüfung zulassen, die…
Die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses kann mit Zustimmung des Prüflings Studierende bei der mündlichen Prüfung als Gäste zulassen.
Der Prüfungsausschuss kann Gäste zulassen. Diese Gäste müssen ein berechtigtes Interesse an der Prüfungsteilnahme nachweisen.
Der Prüfungsausschuss kann Gäste zulassen. Diese Gäste müssen ein berechtigtes Interesse an der Prüfungsteilnahme nachweisen.
Es sind berechtigt, bei mündlichen und praktischen Prüfungen einschließlich der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung anwesend zu sein:
Mit Zustimmung des Prüflings kann die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses Schülerinnen und Schüler, die zum nächsten Prüfungstermin an der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.