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Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den erstrebten Abschluss nicht besitzt und
sowohl die Vollzeitschulpflicht nach § 37 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GV. NRW S. 336) geändert worden ist, als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II nach § 38 des Schulgesetzes NRW erfüllt hat oder
Schülerin oder Schüler einer anerkannten Ergänzungsschule gemäß § 118 des Schulgesetzes NRW ist oder
an einem Berufskolleg einen Ausbildungsgang besucht, in dem man den gewünschten Abschluss nicht erwerben kann oder
zwingende persönliche oder gesundheitliche Gründe geltend macht, die eine Ausnahme zur Anmeldung während der Schulpflicht rechtfertigen.
Bewerberinnen oder Bewerber gemäß Absatz 1 Nummer 2 oder Bewerberinnen und Bewerber in einer Maßnahme nach § 37 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes NRW dürfen auch dann zur Externenprüfung zugelassen werden, wenn sie oder er bei Meldeschluss die für den erstrebten Abschluss erforderliche Regelschulzeit in der Sekundarstufe I um nicht mehr als neun Monate unterschreitet. Das Prüfungszeugnis wird in diesem Fall erst zum Entlassungstermin der öffentlichen Schulen ausgehändigt.
Durch die Externenprüfung kann der erstrebte Abschluss in der Regel nicht vor dem Ende der Regelschulzeit erreicht werden, die für den entsprechenden Bildungsgang in der Sekundarstufe I festgesetzt ist.
Personen, die keine öffentliche Schule oder Ersatzschule gemäß § 100 Absatz 4 besuchen, können in einer besonderen Prüfung die Abschlüsse erwerben…
Zur Prüfung wird nicht zugelassen, wer durch die Externenprüfung den erstrebten Abschluss vor dem Ende der Regelschulzeit erreichen würde, die für den…
Einer Bewerberin oder einem Bewerber, die oder der die Externenprüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) nicht bestanden hat, wird…
Durch die Externenprüfung wird festgestellt, ob der Bewerberin oder dem Bewerber a) der Erste Schulabschluss, b) der Erweiterte Erste Schulabschluss oder c) der…
Die Abiturprüfung für Externe führt zur allgemeinen Hochschulreife (§ 17). Bewerberinnen und Bewerber können sich zur Prüfung anmelden, wenn sie in dem der…
Zur Abiturprüfung nicht zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen des § 1 Satz 2 nicht erfüllen. Ebenfalls werden Bewerberinnen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.