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Von den Prüflingen ist im Fach Deutsch, abweichend hiervon in den Fällen gemäß § 2 Absatz 2 im Fach Englisch, und in den zwei weiteren Fächern des Schwerpunktes jeweils eine schriftliche Arbeit anzufertigen.
Die schriftliche Prüfung dauert in allen Prüfungsfächern drei Zeitstunden, in Deutsch vier Zeitstunden.
Für jedes Prüfungsfach legt eine oder ein von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beauftragte Fachprüferin oder beauftragter Fachprüfer einen Aufgabenvorschlag vor. Die oder der Vorsitzende genehmigt den Aufgabenvorschlag, wenn er mit den Prüfungsanforderungen übereinstimmt. Die obere Schulaufsichtsbehörde erhält alle genehmigten Aufgabenvorschläge zur Kenntnis. Sie kann Änderungen an den Aufgabenvorschlägen veranlassen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung erfolgt in drei Fächern, die mündliche Prüfung in mindestens…
Die schriftliche Prüfung besteht aus je einer Aufsichtsarbeit in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Als Prüfungsaufgaben sind zu bearbeiten: Die…
Zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses schreibt die Bewerberin oder der Bewerber je eine Arbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Auf Antrag…
Die Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung werden auf Vorschlag der Fachprüferin oder des Fachprüfers von der oberen Schulaufsichtsbehörde bestimmt. Sie…
Die zuständige Schulaufsichtsbehörde bestimmt, welcher Vorschlag in den einzelnen Fächern Gegenstand der schriftlichen Prüfung ist. Sie kann nach Rücksprache…
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der durch den Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellten Beschreibung von ein oder zwei betrieblichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.