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Die Halbjahreszeugnisse und die Abschlusszeugnisse werden an dem von der Schulaufsichtsbehörde für die Erweiterten Realschulen festgelegten Tag ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.
Die Zeugnisse werden den Schülern/Schülerinnen in der Schule ausgehändigt und bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen den Erziehungsberechtigten durch die Schüler/Schülerinnen überbracht. Ist am Tage der Zeugnisausgabe ein Schüler/eine Schülerin nicht in der Schule anwesend, so ist das Zeugnis in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln.
Hat die Klassenkonferenz die Nichtversetzung eines minderjährigen Schülers/einer minderjährigen Schülerin beschlossen, so ist dessen/deren Zeugnis den Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin unverzüglich verschlossen zu übermitteln; gleichzeitig sind diese vom Klassenleiter/von der Klassenleiterin zu einem persönlichen Beratungsgespräch einzuladen. Ein Schüler/Eine Schülerin, der/die nicht versetzt wird, ist nicht verpflichtet, am Tag der allgemeinen Zeugnisausgabe den Unterricht zu besuchen.
Die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern/Schülerinnen diese selbst, bestätigen die Kenntnisnahme von Halbjahres- und Jahreszeugnissen durch Unterschrift auf dem Zeugnis. Die Zeugnisse sind dem Klassenleiter/der Klassenleiterin zur Kontrolle dieser Kenntnisnahme vorzulegen. Die Gültigkeit des Zeugnisses wird durch das Fehlen der Unterschriften nicht beeinträchtigt.