Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen
Diese Richtlinie gilt für Genehmigungen, die ab dem in Artikel 14 festgelegten Zeitpunkt erteilt werden.
Art. 11 31994L0022
Art. 11 31994L0022Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen