Erwägungsgrund 12 31996L0008
Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 89/398/EWG wurde der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuß zu den Bestimmungen gehört, die Auswirkungen auf die Volksgesundheit haben können.
Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 89/398/EWG wurde der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuß zu den Bestimmungen gehört, die Auswirkungen auf die Volksgesundheit haben können.