Erwägungsgrund 7 31996L0008
Die vorliegende Richtlinie entspricht dem derzeitigen Stand der Kenntnisse über diese Produkte. Etwaige Änderungen zur Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts werden nach dem Verfahren gemäß Artikel 13 der Richtlinie 89/398/EWG beschlossen.