Richtlinie 96/8/EG der Kommission vom 26. Februar 1996 über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung (Text von Bedeutung für den EWR)
Ferner muß der Brennwert der von dieser Richtlinie erfaßten Erzeugnisse eingeschränkt werden.
Erwägungsgrund 5 31996L0008
Erwägungsgrund 5 31996L0008Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen