Erwägungsgrund 2 31999L0004
Die Richtlinie 77/436/EWG des Rates vom 27. Juni 1977 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaffee-Extrakte und Zichorien-Extrakte wurde damit begründet, daß es durch die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über Kaffee- und Zichorien-Extrakte zu unlauterem Wettbewerb kommen und dadurch der Verbraucher irregeführt werden könnte, mit den entsprechenden direkten Auswirkungen auf die Schaffung und Funktionsweise des Gemeinsamen Marktes.