Erwägungsgrund 6 31999L0004
Die für Lebensmittel geltenden allgemeinen Etikettierungsbestimmungen der Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür sind vorbehaltlich einiger Bedingungen anzuwenden.