Erwägungsgrund 3 31999L0004
Mit der genannten Richtlinie wurde daher das Ziel verfolgt, Kaffee- und Zichorien-Extrakte zu definieren, die Stoffe festzulegen, die während der Herstellung zugesetzt werden können, gemeinsame Vorschriften für die Verpackung und Etikettierung zu erlassen und die Bedingungen der Verwendung besonderer Bezeichnungen für einige dieser Erzeugnisse festzulegen, um ihren freien Verkehr in der Gemeinschaft zu gewährleisten.