Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen
Jede Einrichtung kann bei Einhaltung der Standards als Zell- und Gewebeeinrichtung zugelassen werden.
Erwägungsgrund 20 32004L0023Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen