Erwägungsgrund 5 32004L0080
Am 15. März 2001 hat der Rat den Rahmenbeschluss 2001/220/JI über die Stellung des Opfers im Strafverfahren angenommen. Nach diesem Beschluss, der sich auf Titel VI des Vertrags über die Europäische Union stützt, haben Opfer von Straftaten das Recht, im Rahmen eines Strafverfahrens eine Entschädigung durch den Täter zu erwirken.