Erwägungsgrund 8 32004L0080
Die meisten Mitgliedstaaten haben bereits solche Entschädigungsregelungen eingeführt, einige von ihnen aufgrund der Verpflichtungen, die sie im Rahmen des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1983 über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten eingegangen sind.