Erwägungsgrund 11 32007L0038
Für schwere Lastkraftwagen, die die Anforderungen dieser Richtlinie aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht vollständig erfüllen können, sollten die zuständigen Behörden Alternativlösungen in Betracht ziehen und genehmigen. In solchen Fällen sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, Listen von erlaubten und genehmigten technischen Lösungen der Kommission zu übermitteln, die sie ihrerseits allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt.